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   BGH, 08.10.1965 - IV ZR 257/64   

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https://dejure.org/1965,6321
BGH, 08.10.1965 - IV ZR 257/64 (https://dejure.org/1965,6321)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1965 - IV ZR 257/64 (https://dejure.org/1965,6321)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1965 - IV ZR 257/64 (https://dejure.org/1965,6321)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 08.10.1965 - IV ZR 257/64
    Da diese gesetzliche Neuregelung nach ihrem zeitlichen Geltungswillen (Art. XII Nr. 1 des Gesetzes) das streitige Rechtsverhältnis erfaßt, ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348) [BGH 19.02.1962 - III ZR 200/60]vom Revisionsgericht zu berücksichtigen.
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 08.10.1965 - IV ZR 257/64
    Da diese gesetzliche Neuregelung nach ihrem zeitlichen Geltungswillen (Art. XII Nr. 1 des Gesetzes) das streitige Rechtsverhältnis erfaßt, ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348) [BGH 19.02.1962 - III ZR 200/60]vom Revisionsgericht zu berücksichtigen.
  • BGH, 19.02.1962 - III ZR 200/60

    Verzinslichkeit eines Erstattungsanspruchs nach § 32 AGLondSchAbk

    Auszug aus BGH, 08.10.1965 - IV ZR 257/64
    Da diese gesetzliche Neuregelung nach ihrem zeitlichen Geltungswillen (Art. XII Nr. 1 des Gesetzes) das streitige Rechtsverhältnis erfaßt, ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348) [BGH 19.02.1962 - III ZR 200/60]vom Revisionsgericht zu berücksichtigen.
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 18/65

    Rechtsmittel

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, der dem des § 150 Abs. 2 BEG der Neufassung entspricht, genügt es nicht, daß der Verfolgte sich vor dem angeführten Stichtag aus einem der in dieser Vorschrift angeführten Gebiete oder Staaten in ein anderes Gebiet oder einen anderen Staat, die gleichfalls zu den Vertreibungsgebieten gehören, begeben hat; er muß die gesamten Vertreibungsgebiete verlassen haben (Urteile des Senats vom 8. Oktober 1965 - IV ZR 257/64 - und vom 9. März 1966 - IV ZR 32/65).
  • BGH, 31.01.1968 - IV ZR 231/66

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist zwar in erster Linie darauf abzustellen, ob der Verfolgte objektiv die Vertreibungsgebiete vor dem Stichtag endgültig verlassen hat; doch schließt eine Rückkehr in die Vertreibungsgebiete nach dem Stichtag dieses endgültigen Verlassen nicht aus, wenn es seiner Natur und Bestimmung nach von vornherein nur als vorübergehend beabsichtigt war und entsprechend dieser Absicht tatsächlich auch nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt in den Vertreibungsgebieten geführt hat (Senatsurteile RzW 1967, 278 Nr. 30, 368 Nr. 19 sowie Urteile vom 8. Oktober 1965 - IV ZR 257/64 - und vom 30. September 1966 - IV ZR 164/65 -).
  • BGH, 08.02.1967 - IV ZR 286/65

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die Auswanderung aus einem Vertreibungsgebiet zumindest dann kein endgültiges Verlassen dieses Gebiets bedeute, wenn der Verfolgte noch vor dem Stichtag wieder dorthin zurückgekehrt sei und sich in der Folgezeit noch lange Jahre über diesen Zeitpunkt hinaus in dem Gebiet aufgehalten habe (Urteil vom 8. Oktober 1965 - IV ZR 257/64 -), und daß bei einer späteren Rückkehr eines Verfolgten in das Vertreibungsgebiet die Annahme, er habe es zu einem früheren Zeitpunkt endgültig verlassen, nur in Betracht komme, wenn das spätere Verweilen in diesem Gebiet seiner Natur und Bestimmung nach vorübergehend gewesen sei (Urteil vom 30. September 1966 - IV ZR 164/65 -).
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